Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wenn Sie Ulrike Treutlein zur Durchführung eines lerngern-coaching-Angebots buchen möchten, gelten folgende AGBs:
- Vertragsinhalt
Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach dem schriftlichen Angebot von Ulrike Treutlein bzw. einfach.behalten.
- Vergütung, Anzahlung, Zahlungsbedingungen
2.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Angebote zuzüglich Spesen, Übernachtungs- und Reisekosten sowie länderspezifischer Umsatzsteuer, soweit diese anfallen.
2.2. Flug-, Bahn- sowie Übernachtungskosten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Beleg abgerechnet. Reisekosten mit Dienstwagen werden mit 40 Ct./km abgerechnet.
2.3. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten.
2.4. Der Restbetrag wird zusammen mit den Nebenkosten wie Spesen, Übernachtungs- und Reisekosten etc. nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
2.5. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und binnen 14 Werktagen zu begleichen.
- Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
3.1. Ein Termin bestimmt sich nach Datum und Uhrzeit. Eine Änderung bezogen auf Datum oder Uhrzeit ist eine Änderung des Termins.
3.2. Eine Terminverschiebung ist bis 8 Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Termin möglich. Eine Verschiebung innerhalb von 8 Wochen bis zum ursprünglich gebuchten Termin ist nur mit Zustimmung von Ulrike Treutlein möglich.
3.3. Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu zahlen, bei einer Stornierung weniger als 8 Wochen vor dem Termin 70 %. Bei einer Stornierung binnen 14 Werktage vor der Veranstaltung fallen die vollen Gesamtkosten abzüglich der ersparten Aufwendungen an.
3.4. Das Risiko für einen zufälligen Ausfall der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.
- Rücktritt / Stornierung durch Ulrike Treutlein
4.1. Kann ein Termin von Ulrike Treutlein wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder durch sonstige von dem Referenten nicht zu verschuldende Umstände nicht wahrgenommen werden, so ist dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
4.2. In diesem Fall ist nach Möglichkeit entweder ein Ersatzreferent zu stellen oder ein Ersatztermin zu bestimmen, wobei es sich nicht um dieselbe Veranstaltung handeln muss.
4.3. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.4. Bei einem Ausfall des Termins fallen Honorare nicht an. Schon geleistete Anzahlungen sind zurückzuerstatten.
- Durchführung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Technik und Equipment.
- Nutzungs- und Urheberrechte etc.
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Urheber- und sonstigen Rechte des Referenten zu wahren.
6.2. Unterlagen und Inhalte dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung des Referenten vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
6.3. Ein Aufnehmen der Veranstaltung in Ton, Bild oder Film ist ohne schriftliche Genehmigung des Referenten nicht gestattet. Dies gilt auch für Aufnahmen, welche nur für den internen Gebrauch bestimmt sind.
6.4. Der Referent darf Aufnahmen des Vortrages/Seminars in Ton, Bild und Film zur eigenen Verwendung und zu Werbezwecken nutzen.
- Werbung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Auftraggeber nicht mit dem Namen und der Person des Referenten werben.
- Haftung
Eine Haftung in Bezug auf die Inhalte, der Art und der Weise des Seminars/Vortrages ist ausgeschlossen.
- Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen
9.1. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
9.2. Gerichtsstand ist Neumarkt/OPf., sofern nicht durch Gesetz zwingend ein anderer vorgeschrieben ist.
9.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Desgleichen gilt für den Verzicht auf die Formerfordernisse. Eine durch mindestens E-Mail bestätigte E-Mail der jeweils anderen Vertragspartei erfüllt diese Voraussetzungen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht hierdurch berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die wirtschaftlich dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Neumarkt/OPf., den 11.05.2018